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   VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96   

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https://dejure.org/1998,10517
VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96 (https://dejure.org/1998,10517)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.09.1998 - 3 S 2121/96 (https://dejure.org/1998,10517)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. September 1998 - 3 S 2121/96 (https://dejure.org/1998,10517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei mittlerweile geänderter Sach- und Rechtslage - Beurteilungszeitpunkt; Schmalseitenprivileg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 256 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96
    Er darf daher das in der Verpflichtungsklage subsidiär enthaltene Feststellungsbegehren als Hauptantrag fortführen, wenn er ein entsprechendes Feststellungsinteresse vorweisen kann (BVerwG, Urteil vom 24.1.1992, BVerwGE 89, 354 = NVwZ 1992, 563).

    Die Verpflichtungsklage ist in erster Linie nicht darauf gerichtet festzustellen, ob der Verwaltungsakt, in dem die Ablehnung nach außen Gestalt gefunden hat, rechtswidrig war, sondern auf die Feststellung, daß die Weigerung der Behörde in dem für das Verpflichtungsklage maßgeblichen Zeitpunkt, den Verwaltungsakt zu erlassen, die Rechtsordnung verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.1.1992, a.a.O.).

    Ein solcher über das ursprüngliche Verpflichtungsbegehren hinausgehender Fortsetzungsfeststellungsantrag begegnet zumindest dann Bedenken, wenn sich die für die Beurteilung maßgebliche Sach- und Rechtslage - wie hier durch die Neufassung der Landesbauordnung - zwischen dem Erlaß der versagenden Entscheidung und dem Zeitpunkt der Erledigung maßgeblich geändert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.1.1992, a.a.O.; Gerhardt in: Schoch u.a., a.a.O., § 113 RdNr. 103; Jörg Schmidt in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, § 113 RdNr. 97; anderer Ansicht Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 113 RdNr. 110 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 S 2205/94

    Nachbarschutz: Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - erhebliche bzw nicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96
    Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs ist bei der Prüfung, ob nachbarliche Belange erheblich beeinträchtigt sind, von der gesetzgeberischen Wertung auszugehen, daß eine den nachbarschützenden Teil unterschreitende Abstandsflächentiefe regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange darstellt, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266; Beschluß vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92; Beschluß vom 4.8.1997 - 5 S 663/96).

    Eine nicht erhebliche Beeinträchtigung kann im Rahmen einer Zulassungsentscheidung nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO daher nur angenommen werden, wenn in Bezug auf das betroffene Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996, a.a.O. und Beschluß vom 4.8.1997, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1997 - 5 S 663/96

    Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96
    Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs ist bei der Prüfung, ob nachbarliche Belange erheblich beeinträchtigt sind, von der gesetzgeberischen Wertung auszugehen, daß eine den nachbarschützenden Teil unterschreitende Abstandsflächentiefe regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange darstellt, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266; Beschluß vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92; Beschluß vom 4.8.1997 - 5 S 663/96).

    Eine nicht erhebliche Beeinträchtigung kann im Rahmen einer Zulassungsentscheidung nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO daher nur angenommen werden, wenn in Bezug auf das betroffene Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996, a.a.O. und Beschluß vom 4.8.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96
    An die Qualifizierung der Aussichtslosigkeit sind hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.3.1998 - 4 C 14.96 - und Urteil vom 29.4.1992, NVwZ 1992, 1092), die vorliegend nicht erfüllt sind.
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96
    An die Qualifizierung der Aussichtslosigkeit sind hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.3.1998 - 4 C 14.96 - und Urteil vom 29.4.1992, NVwZ 1992, 1092), die vorliegend nicht erfüllt sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96
    Denn nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs ist bei der Prüfung, ob nachbarliche Belange erheblich beeinträchtigt sind, von der gesetzgeberischen Wertung auszugehen, daß eine den nachbarschützenden Teil unterschreitende Abstandsflächentiefe regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung nachbarlicher Belange darstellt, gleichgültig, ob die Unterschreitung gravierend oder geringfügig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.1996 - 3 S 2205/94 -, VBlBW 1997, 266; Beschluß vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92; Beschluß vom 4.8.1997 - 5 S 663/96).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 27/93

    Sorgfaltspflichten einer Behörde; Amtshaftung wegen Versagung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann aber auch die Geltendmachung eines verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruchs aus enteignungsgleichem Eingriff wegen eines, durch die rechtswidrige zeitweilige Versagung einer Baugenehmigung entstandenen Verzögerungsschadens (vgl. BGH, Urt. v. 17.3.1994, NJW 1994, 3158 und Urt. v. 21.5.1992, NJW 1992, 2218) ein berechtigtes Feststellungsinteresse begründen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.8.1998 - 3 S 990/98).
  • BGH, 21.05.1992 - III ZR 158/90

    Enteignungsgleicher Eingriff bei rechtswidriger Versagung gemeindlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann aber auch die Geltendmachung eines verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruchs aus enteignungsgleichem Eingriff wegen eines, durch die rechtswidrige zeitweilige Versagung einer Baugenehmigung entstandenen Verzögerungsschadens (vgl. BGH, Urt. v. 17.3.1994, NJW 1994, 3158 und Urt. v. 21.5.1992, NJW 1992, 2218) ein berechtigtes Feststellungsinteresse begründen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.8.1998 - 3 S 990/98).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1998 - 3 S 990/98

    Ersatzansprüche wegen rechtswidriger zeitweiliger Versagung einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann aber auch die Geltendmachung eines verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruchs aus enteignungsgleichem Eingriff wegen eines, durch die rechtswidrige zeitweilige Versagung einer Baugenehmigung entstandenen Verzögerungsschadens (vgl. BGH, Urt. v. 17.3.1994, NJW 1994, 3158 und Urt. v. 21.5.1992, NJW 1992, 2218) ein berechtigtes Feststellungsinteresse begründen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.8.1998 - 3 S 990/98).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1991 - 3 S 1450/90

    (Zur Bewertung des Belanges "Dringender Wohnbedarf der Bevölkerung"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.09.1998 - 3 S 2121/96
    Denn die Entscheidung über eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung richtet sich grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.8.1991, ZfBR 1992, 36), während die Klägerin das Gericht abweichend hiervon auf die Prüfung der Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Ablehnungsbescheids festlegen will.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1993 - 3 S 1779/93

    Terrassenhaus als Hausgruppe iS von BauNVO 1968 § 22 Abs 2 S 1; versetzte

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